Allgemeine Geschäftsbedingungen

Webwerk.ai – Marcel Ulbrich · Stand: August 2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Marcel Ulbrich, Ulbrich Digital Solutions, tätig unter der Marke Webwerk.ai (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des §13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

§2 Leistungsangebot

(1) Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an:

  • Webdesign und Website-Entwicklung
  • Digitale Automatisierung
  • KI-Integration
  • Hosting, Wartung und technischer Support

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Werkvertrag. Leistungsbeschreibungen auf der Website des Auftragnehmers sowie Demo-Websites und Referenzprojekte stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern bleiben unberührt.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die eingesetzten Technologien, Frameworks und Dienstleister zu wechseln, soweit der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht beeinträchtigt wird.

§3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind ab Zugang beim Auftraggeber für 30 Kalendertage verbindlich, sofern im Angebot keine abweichende Frist genannt ist.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform (E-Mail genügt) annimmt oder den Werkvertrag unterzeichnet zurücksendet.

(3) Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot des Auftraggebers, das der Auftragnehmer in Textform annehmen kann.

(4) Kostenlose Vorab-Entwürfe, Demo-Websites und Prototypen sind unverbindliche Leistungsdarstellungen und begründen weder einen Vertrag noch einen Anspruch auf Übertragung von Nutzungsrechten.

(5) Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Bestätigung in Textform.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig und in verwendbarer Form bereit.

(2) Freigaben und Rückmeldungen sind innerhalb von 5 Werktagen in Textform zu erteilen.

(3) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(4) Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Liefertermine verschieben sich entsprechend.

(5) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Musik und sonstige Materialien) und versichert, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

(6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und Setzung einer Frist von 14 Tagen nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt auf dem erreichten Stand als abgeschlossen zu behandeln und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Ruht das Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als 60 Tage, kann der Auftragnehmer die Wiederaufnahme von der Vereinbarung eines neuen Termins und der Zahlung einer Wiederaufnahmepauschale in Höhe von 150 € netto abhängig machen.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Werkvertrag.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe (derzeit 19 %).

(3) Der Projektpreis ist nach Wahl des Auftraggebers in einer Summe oder in gleichbleibenden monatlichen Raten über eine Laufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten zu zahlen. Die gewählte Laufzeit, die Höhe der monatlichen Rate und der Gesamtbetrag ergeben sich aus dem Werkvertrag. Die Ratenzahlung erfolgt zinsfrei; der Gesamtbetrag ist unabhängig von der gewählten Laufzeit identisch.

(4) Die erste Rate wird mit Abnahme des Werks in Rechnung gestellt, jede weitere Rate jeweils zum 1. des Folgemonats. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

(5) Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, den offenen Restbetrag ohne zusätzliche Kosten vorzeitig in einer Summe zu begleichen.

(6) Gerät der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, wird der gesamte noch offene Restbetrag nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen sofort zur Zahlung fällig.

(7) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 € gemäß §288 Abs. 5 BGB berechnet.

(8) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§6 Lieferzeiten und Termine

(1) Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte und setzen die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

(2) Höhere Gewalt, technische Störungen, Ausfälle von Vorlieferanten oder Verzögerungen durch Dritte berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Umstände.

(3) Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgenommen werden, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

§7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung wird das Ergebnis dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Der Auftragnehmer weist dabei ausdrücklich auf die Abnahmefrist und die Rechtsfolge des Absatzes (3) hin.

(2) Der Auftraggeber hat 5 Werktage Zeit, wesentliche Mängel in Textform zu rügen.

(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.

(4) Als Abnahme gilt ebenfalls die Inbetriebnahme oder produktive Nutzung des Werks durch den Auftraggeber, insbesondere die Veröffentlichung unter der vorgesehenen Domain.

(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

(6) Im Rahmen dieses Vertrages sind bis zu zwei Korrekturschleifen inbegriffen. Weitere Änderungswünsche werden in 15-Minuten-Blöcken zu je 20 € (netto) berechnet; jeder angefangene Block wird vollständig berechnet.

(7) Kommt der Auftraggeber der Abnahme trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist von 14 Tagen nicht nach, ohne wesentliche Mängel zu benennen, gilt das Werk mit Ablauf der Frist als abgenommen.

§8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Bis zur vollständigen Zahlung des Projektpreises verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten Werken beim Auftragnehmer.

(2) Für die Dauer der Zahlung in Raten erhält der Auftraggeber ab Abnahme ein einfaches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht zur Nutzung der erstellten Werke im eigenen Geschäftsbetrieb.

(3) Mit vollständiger Zahlung des Projektpreises wandelt sich dieses Recht in ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb um.

(4) Gerät der Auftraggeber gemäß §5 Absatz (6) in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Nutzungsrecht nach Mahnung in Textform und Setzung einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen und die von ihm gehostete Website bis zum Ausgleich der offenen Forderungen offline zu nehmen. Die Herausgabe personenbezogener Daten des Auftraggebers sowie der von ihm bereitgestellten Inhalte bleibt hiervon unberührt.

(5) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Die Übertragung auf einen Rechtsnachfolger des Geschäftsbetriebs des Auftraggebers ist zulässig; der Auftragnehmer ist hierüber zu informieren. Bestehende Zahlungsverpflichtungen bleiben in jedem Fall bestehen.

(6) Ein Anspruch auf Herausgabe der Quelldateien, Projektdaten oder Entwicklungsumgebungen besteht nicht. Die Übergabe kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

(7) Der Auftragnehmer behält das Recht, das Projekt als Referenz zu verwenden sowie einen diskreten Footer-Hinweis mit Link auf webwerk.ai zu platzieren, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

(8) Verwendete Drittanbieter-Komponenten (Frameworks, Plugins, Fonts, Stock-Material) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese einzuhalten.

(9) Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken) verbleiben in dessen Eigentum. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das für die Leistungserbringung erforderliche Nutzungsrecht ein.

§9 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das erstellte Werk zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln ist und die im Angebot vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(3) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform und unter nachvollziehbarer Beschreibung zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Scheitert die Nachbesserung zweimal, steht dem Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu.

(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel und Schäden, die zurückzuführen sind auf:

  • unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen oder Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter,
  • vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte oder rechtswidrige Inhalte,
  • Änderung, Einstellung oder Fehlfunktion von Drittanbieter-Komponenten, Schnittstellen und Diensten,
  • Änderungen an Browsern, Betriebssystemen oder Endgeräten nach Abnahme,
  • unterbliebene Sicherheits- und Systemaktualisierungen, sofern kein Wartungsvertrag besteht.

(5) Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass Software vollständig fehlerfrei ist. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

(6) Nimmt der Auftraggeber eigenmächtig Änderungen am Werk vor, entfällt die Gewährleistung für die hiervon betroffenen Teile, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel nicht auf der Änderung beruht.

§10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des Auftragswertes des jeweiligen Projekts begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hat oder der Auftragnehmer ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung angefallen wäre.

(5) Eine Haftung für die Erreichung bestimmter Geschäftsziele, insbesondere Suchmaschinen-Rankings, Besucherzahlen, Conversion-Raten oder Umsatzsteigerungen, ist ausgeschlossen.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstigen rechtlichen Texten. Deren Prüfung obliegt dem Auftraggeber; sie stellt keine Rechtsberatung dar.

(7) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Inhalten, Materialien oder Informationen geltend gemacht werden, die der Auftraggeber bereitgestellt hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Pflicht gilt für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß einer Partei bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.

(4) Die Weitergabe an Unterauftragnehmer und Erfüllungsgehilfen ist zulässig, soweit diese ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§12 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

(3) Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auf seiner Website verantwortlich, insbesondere für die Einholung erforderlicher Einwilligungen und die Bereitstellung der Datenschutzhinweise.

(4) Die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers selbst (Kontakt-, Vertrags- und Abrechnungsdaten) erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung unter webwerk.ai/datenschutz.

§13 Kündigung

(1) Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.

(2) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Es wird widerleglich vermutet, dass dem Auftragnehmer 30 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen (§648 Satz 3 BGB).

(3) Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund – insbesondere bei ausbleibender Mitwirkung oder Zahlungsverzug des Auftraggebers – werden alle bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

(4) Wurde das Werk bereits abgenommen und ist Ratenzahlung vereinbart, wird der gesamte noch offene Restbetrag mit Zugang der Kündigung sofort zur Zahlung fällig.

(5) Bei Kündigung vor Projektabschluss verbleiben alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe erfolgt nur gegen vollständige Begleichung aller offenen Forderungen. Personenbezogene Daten des Auftraggebers sind hiervon ausgenommen und werden nach dessen Weisung herausgegeben oder gelöscht.

(6) Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge: individuelles Angebot, Werkvertrag bzw. Wartungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag (in datenschutzrechtlichen Fragen vorrangig), diese AGB.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen in Textform zu ändern, sofern die Änderungen keine wesentlichen Nachteile für den Auftraggeber begründen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Bei Widerspruch gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen berechtigt.