Die Webseite läuft seit Jahren, um sie gekümmert hat sich ein Webdesigner, den Sie über einen Bekannten gefunden haben. Jetzt soll eine neue Telefonnummer auf die Seite, und auf Ihre Mail kommt keine Antwort. Auch nicht auf die zweite. Ist Ihr Webdesigner nicht mehr erreichbar, fühlt sich das schnell so an, als hätten Sie die Kontrolle über Ihren eigenen Auftritt verloren.
Meistens lässt sich das retten, und zwar ohne ihn. Entscheidend ist, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Dieser Artikel zeigt die Schritte: herausfinden, wem die Domain gehört, die Zugänge zurückholen, die Domain umziehen und die Inhalte sichern, bevor sie verschwinden. Am Ende steht, wie Sie verhindern, dass Sie noch einmal in diese Lage kommen.
Webdesigner nicht erreichbar? Erst klären, wem die Domain gehört
Die Domain, also die Adresse Ihrer Webseite, ist der einzige Teil, den Sie nicht einfach neu bauen können. Texte lassen sich neu schreiben, Fotos neu machen, eine Webseite in wenigen Tagen neu aufsetzen. Die Adresse, die auf Ihren Rechnungen, Ihrem Firmenwagen und in hunderten Google-Ergebnissen steht, gibt es nur einmal. Wer den Unterschied zwischen Domain, Hosting und Zertifikat noch nicht im Kopf hat, findet ihn in meinem Artikel über Hosting, Domain und SSL für Unternehmer.
Bei einer Adresse mit der Endung .de verwaltet die DENIC in Frankfurt das Verzeichnis aller Domains. Dort ist für jede Domain ein Inhaber eingetragen. Seit dem 6. Dezember 2025 zeigt die öffentliche Domainabfrage der DENIC bei Domains, die auf ein Unternehmen eingetragen sind, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Inhabers an. Gehört die Domain einer Privatperson, bleiben diese Angaben verborgen. Sichtbar sind dann nur das Datum der Registrierung und der Anbieter, über den die Domain verwaltet wird. So beschreibt es die DENIC selbst in ihrem Beitrag zu den neuen Regeln der Domainabfrage.
Für Sie heißt das: Geben Sie Ihre Adresse in die Domainabfrage auf denic.de ein. Steht dort Ihr Betrieb als Inhaber, ist die wichtigste Frage schon beantwortet, und alles Weitere ist Verwaltungsarbeit. Steht dort der Name Ihres Webdesigners oder seiner Firma, wird es mühsamer, dazu weiter unten mehr. Sind Sie als Einzelunternehmer eingetragen, sehen Sie öffentlich nur den Anbieter. Als Inhaber können Sie Ihre eigenen Daten bei der DENIC aber nach einer Bestätigung einsehen. Notieren Sie sich in jedem Fall den Anbieter, bei dem die Domain liegt. Er ist Ihr nächster Ansprechpartner.
Welche Zugänge Sie zurückholen sollten
Eine Webseite besteht aus mehr Teilen, als man ihr ansieht. Wenn ich mir für meine Arbeit Webseiten kleiner Betriebe ansehe, stoße ich immer wieder auf Seiten, um die sich erkennbar niemand mehr kümmert: Platzhalter statt Inhalt, Verschlüsselung, die der Browser als unsicher meldet, und in einem Fall sogar eine alte Firmendomain, die zum Verkauf stand, während der Betrieb längst unter einer neuen Adresse arbeitete. Fast immer hängt das an Zugängen, die nur eine Person hatte.
Machen Sie deshalb eine Liste. Für jeden Punkt brauchen Sie entweder einen eigenen Zugang oder zumindest den Namen des Anbieters, bei dem Sie ihn anfordern können:
- Domain: das Kundenkonto beim Anbieter, über den die Domain registriert ist.
- Hosting: der Speicherplatz, auf dem die Dateien der Webseite liegen. Oft beim selben Anbieter wie die Domain, aber nicht immer.
- Inhaltsverwaltung: der Zugang, mit dem Texte und Bilder geändert werden, etwa bei WordPress oder einem Baukasten.
- E-Mail-Postfächer: Ihre Adressen mit der Firmendomain laufen über dieselbe Domain und brechen weg, wenn sie verloren geht.
- Google-Unternehmensprofil: der Eintrag in Google Maps, den viele Webdesigner gleich mit einrichten.
Beim Unternehmensprofil gibt es einen eigenen Weg. Google lässt Sie unter business.google.com/add den Zugriff auf ein Profil anfordern, das jemand anderes verwaltet. Der bisherige Inhaber wird per Mail benachrichtigt und hat laut der Hilfe zum Unternehmensprofil drei Tage Zeit, zu antworten. Reagiert er nicht, können Sie den Anspruch in vielen Fällen selbst bestätigen. Wie Sie das Profil danach gut pflegen, steht in meiner Anleitung zum Google-Unternehmensprofil Schritt für Schritt.
So ziehen Sie die Domain um, auch ohne den Webdesigner
Sind Sie als Inhaber eingetragen, brauchen Sie Ihren Webdesigner für den Umzug nicht. Bei .de-Domains läuft der Wechsel zu einem neuen Anbieter über ein Passwort, die sogenannte AuthInfo. Normalerweise beauftragen Sie dafür den bisherigen Anbieter, das Passwort zu erzeugen. Er meldet es an die DENIC und gibt es an Sie weiter. Diesen Code nennen Sie dem neuen Anbieter, und die Domain wechselt.
Interessant wird es, wenn Sie beim bisherigen Anbieter gar kein Kundenkonto haben, weil der Webdesigner die Domain über sein eigenes Konto verwaltet hat. Dann wenden Sie sich zuerst an den Anbieter selbst, schildern, dass Sie der eingetragene Inhaber sind, und fragen, wie Sie an die AuthInfo kommen. Ist der bisherige Anbieter nicht mehr aktiv, gibt es einen zweiten Weg. Der neue Anbieter beantragt die AuthInfo dann direkt bei der DENIC, und die DENIC schickt sie Ihnen per Einschreiben an die Adresse, die in den Domaindaten hinterlegt ist. So steht es auf der Seite der DENIC zum Providerwechsel. Der Code gilt 30 Tage und lässt sich für genau einen Wechsel nutzen.
Prüfen Sie vor allem anderen, ob die Anschrift in den Domaindaten noch stimmt. An genau diese Adresse schickt die DENIC das Einschreiben, und an keine andere.
Bevor Sie umziehen, sprechen Sie mit dem neuen Anbieter ab, wann die Webseite und die E-Mail-Postfächer bei ihm bereitstehen. Sonst ist die Domain zwar umgezogen, zeigt aber für ein paar Tage ins Leere, und Mails an Ihre Firmenadresse kommen nicht an. Ein guter Anbieter oder Webdesigner richtet zuerst alles ein und stellt erst dann um.
Wenn die Domain auf den Webdesigner läuft
Der unangenehmste Fall: In der Domainabfrage steht nicht Ihr Betrieb, sondern Ihr Webdesigner oder seine Firma. Dann ist er rechtlich der Inhaber, auch wenn die Domain Ihren Firmennamen trägt und Sie jedes Jahr dafür bezahlt haben. Einen Umzug kann in diesem Fall nur er veranlassen, oder er überträgt Ihnen die Domain, was bei der DENIC als Inhaberwechsel läuft.
Ob Sie einen Anspruch darauf haben, hängt davon ab, was Sie vereinbart haben. Suchen Sie den Vertrag, das Angebot oder die Mails heraus, in denen es um die Domain ging. Steht dort, dass die Domain für Sie registriert wird, ist das ein guter Ausgangspunkt. In diesem Fall lohnt sich ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt für IT-Recht, bevor Sie selbst Schreiben aufsetzen. Rechtsberatung kann und will ich hier nicht geben. Ein letzter Versuch vorher lohnt sich trotzdem: ein freundlicher, klarer Brief per Post mit einer Frist ist verbindlicher als die zehnte Mail mit der Bitte um Rückruf.
Inhalte sichern, bevor die Seite verschwindet
Solange Ihre Seite noch erreichbar ist, kopieren Sie alles, was Sie behalten möchten: die Texte aller Unterseiten, die Fotos in der besten Größe, die Sie finden, Ihre Preislisten und Ihr Impressum. Das ist schnell erledigt und erspart Ihnen später viel Arbeit. Denn ein Hosting-Vertrag, den niemand mehr bezahlt, endet irgendwann, und mit ihm verschwinden die Dateien.
Ist die Seite schon offline, gibt es oft trotzdem noch Kopien. Das Internet Archive speichert seit vielen Jahren Abbilder öffentlicher Webseiten, und über die Wayback Machine unter web.archive.org lassen sich ältere Stände Ihrer Seite aufrufen. Texte bekommen Sie so meist zurück, Bilder nicht immer in guter Qualität. Für eine neue Webseite reicht das als Grundlage fast immer.
Damit Sie nie wieder von einer Person abhängen
Die meisten dieser Probleme entstehen nicht aus böser Absicht. Ein Webdesigner gibt sein Gewerbe auf, wird krank, zieht um oder hat schlicht zu viele Kunden. Schwierig wird es nur, weil alle Fäden bei ihm zusammenlaufen. Drei Regeln verhindern das:
Erstens: Die Domain läuft auf Ihren Betrieb, nicht auf Ihren Dienstleister. Fragen Sie danach, bevor Sie einen Auftrag vergeben, und prüfen Sie es nach dem Start in der Domainabfrage. Zweitens: Alle Zugänge liegen auch bei Ihnen, am besten in einem Passwortmanager, und nicht nur in der Mail, die Sie vor drei Jahren bekommen haben. Drittens: Wer sich um Ihre Seite kümmert, tut das mit einer klaren Vereinbarung, die auch regelt, was bei einem Ende der Zusammenarbeit übergeben wird. Genau dafür gibt es Wartungspakete mit festen Leistungen statt eines lockeren Versprechens, sich zu melden, wenn etwas ist.
Wenn Sie ohnehin über einen Neuanfang nachdenken, ist der Moment günstig: Eine neue Webseite für Ihren Betrieb ist bei mir in höchstens 14 Tagen fertig. Klären Sie dabei gleich, auf wen Domain und Zugänge laufen, bei mir genauso wie bei jedem anderen Anbieter.
Sie wissen nicht, in welchem Zustand Ihre Seite gerade ist? Der kostenlose Webseiten-Check zeigt es.
Häufige Fragen
Darf mein Webdesigner meine Domain einfach behalten?
Ist er bei der DENIC als Inhaber eingetragen, ist er rechtlich der Inhaber, auch wenn die Domain Ihren Namen trägt. Ob Sie die Übertragung verlangen können, hängt von Ihrer Vereinbarung ab. Sammeln Sie Vertrag, Angebot und Mails und lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt für IT-Recht beraten.
Was kostet der Umzug einer Domain?
Das hängt vom neuen Anbieter ab. Muss die DENIC den Code per Einschreiben verschicken, weil der alte Anbieter nicht mehr aktiv ist, kann dafür eine Gebühr anfallen. Fragen Sie den neuen Anbieter vorher danach.
Gehen meine E-Mail-Adressen beim Umzug verloren?
Die Adressen selbst nicht, sie hängen an der Domain. Die Postfächer müssen beim neuen Anbieter aber neu eingerichtet werden. Sichern Sie vorher alle Mails, die Sie behalten möchten, und stellen Sie erst um, wenn die neuen Postfächer bereitstehen.
Wie lange dauert der Wechsel einer .de-Domain?
Mit einem gültigen Code wechselt die Domain meist innerhalb eines Tages. Muss der Code per Einschreiben von der DENIC kommen, rechnen Sie die Postlaufzeit dazu. Der Code gilt 30 Tage, Sie haben also genug Zeit.
Fazit: Erst die Domain, dann alles andere
Ein Webdesigner, der nicht mehr antwortet, ist ärgerlich, aber selten ein Drama. Texte, Fotos und sogar die ganze Webseite lassen sich ersetzen. Die Domain nicht. Deshalb ist der erste Schritt immer derselbe: in der Domainabfrage nachsehen, auf wen sie eingetragen ist, und die Anschrift in den Domaindaten prüfen.
Steht dort Ihr Betrieb, haben Sie alle Fäden in der Hand und können in Ruhe umziehen. Steht dort jemand anderes, warten Sie nicht, bis die Seite eines Tages verschwindet. Je früher Sie die Inhaberschaft klären, desto einfacher wird es.